AGB`s
1.) Allgemeines:
Alle Lieferungen,
Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen des Auftragnehmers erfolgen zu
diesen Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss
bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen
Vertragsbestandteil sind. Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder
laufende Vertragsbeziehungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Auftragnehmers auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme in der jeweils
gültigen Form als vereinbart.
Etwaige,
entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind auch dann, wenn keine
Zurückweisung erfolgt, nur und in soweit verbindlich, als die in
ausdrücklicher Abänderung dieser Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart
werden.
Mündliche und
fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit
Außendienstmitarbeitern des Auftraggebers, gelten nur dann als rechtswirksam
vereinbart, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
Angebote des Auftragsnehmers sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und
unverbindlich. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag
durch die beiderseitige Unterzeichnung von Auftraggeber und Auftragnehmer
zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich, so kommt dieser
unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes mit der Auftragsbestätigung
durch den Auftragnehmer zustande. Für
jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen
Preise; bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils vereinbarten
Liefer- bzw. leistungszeitpunktgültigen Preise des Auftragnehmers.
2.) Vertragsdauer und Kündigung:
Hausmeister-Service-Verträge werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
regelmäßig vorerst für eine bestimmte Zeit auf Probe geschlossen Wird der
Service-Vertrag vor Ablauf der Probezeit nicht mit einer Frist von
wenigstens 4 Wochen durch einen eingeschriebenen Brief gekündigt, so wird er
für unbestimmte Zeit weitergeführt. Er kann dann nur mit einer Frist von 6
Wochen zum Quartalsende durch einen eingeschriebenen Brief gekündigt werden.
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung an,
sondern auf den Eingang beim anderen Vertragspartner. Für andere Aufträge
als Hausmeister-Service-Verträge, insbesondere für Regieaufträge und
Reparaturaufträge gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
ist, die gesetzlichen Bestimmungen.
3.)
Objekteinweisung:
Vor der
Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber
verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtliche vorhandenen
technischen Einrichtungen des zu betreuenden Objekts und in die Gesamtanlage
einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und
sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben. Erfolgt eine Einweisung -
gleich aus welchen Gründen - nicht, so kann der Auftraggeber bei eventuellen
Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung
zurückzuführen sind, den Auftragnehmer nicht schadenersatzpflichtig machen.
Dem Auftragnehmer wird gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für
Bewohner und Besucher kenntlich ein Firmenschild oder
Hausmeister-Briefkasten anzubringen, aus dem ersichtlich ist, dass das
Objekt vom Auftragnehmer betreut wird und wie dessen Bewohner den
Auftragnehmer im Notfall erreichen können. Kosten für Briefkasten gehen zu
Lasten des Auftraggebers.
4.) Leistungen des Auftragnehmers:
Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des
Hausmeister-Service-Vertrages oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen
Dienstleistungen Fach- und sachgerecht durchzuführen. Abweichungen von den
Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte
Dienstleistungsumfang und - Standard gewahrt bleibt.
Der Auftraggeber
ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers nach deren Beendigung
noch am selben Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie
Material- und Zeitaufwand zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die
Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die der
Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als
vertragsgerecht ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber rügt unverzüglich
nach den für Reklamationen getroffenen Vereinbarungen.
5.) Schäden und Mängel am betreuten Objekt:
Beim Auftreten von
Schäden und Mängeln am betreuten Objekt wird der Auftragnehmer dem
Auftraggeber unverzüglich Meldung erstatten. Bei Heizungsausfall,
Wasserrohrbruch, Lifteinschluss oder Stromunterbrechung hat der Auftraggeber
Anspruch auf den Einsatz des Notdienstes. Der Auftragnehmer ist berechtigt,
den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung von
Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu
beheben. In diesen Fällen wird der Auftragnehmer unverzüglich nach der
Behebung des Schadens Nachricht über Art und Umfang des Schadens dem
Auftraggeber zukommen lassen.
6.) Reklamationen:
Der Auftragnehmer
ist bei der Einbringung seiner Leistung verpflichtet, die Arbeiten so
durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen weitgehend vermieden werden
und die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten Beachtung finden. Reklamationen des
Auftraggebers können nur Berücksichtigung finden, wenn sie unverzüglich nach
der Durchführung der Leistungen des Auftragnehmers mittels eingeschriebenen
Briefs mitgeteilt werden. Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können
nur dann berücksichtigt werden, wenn deren Berechtigung vom Auftragnehmer
ausdrücklich bestätigt wird .Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen
Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, dann ist der Auftragnehmer zur
Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Rechnungskürzungen ohne
vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der
Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür
gesetzten, angemessenen Frist, können vom Auftraggeber nicht vorgenommen
werden. Die Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere laufende
Unterhaltsreinigungsarbeiten, werden dann als vertragsgerecht durchgeführt
anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten entgegen der
ihn treffenden Besichtigung- und Bestätigungspflicht, nicht unverzüglich
Einwendungen erhebt.
7.) Schlussbestimmungen:
Die Nichtigkeit,
Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen berühren deren Gültigkeit im übrigen nicht. An ihre
Stelle tritt die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck des
wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für einzelne
Teile der Bestimmung oder im Falle einer ergänzungsbedürftigen Lücke. Soweit
rechtlich zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers
vereinbart. Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine
Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechts.
Anbieterkennzeichnung gem. § 6 TDG:
Uwe Wagner - Hausmeisterservice
Inh. Uwe
Wagner
Bahnhofstrasse 6c
67596
Dittelsheim-Heßloch
Tel : 06244/907871
Mobil : 0151/11222819
Email: wagner-hausmeisterservice@t-online.de
Eingetragen:
Industrie- und Handelskammer
Rheinhessen
152 00 196685
Finanzamt Worms –
Kirchheimbolanden
44/182/3023/5
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft Bahn-See
Minijob Zentrale
45115 Essen
Betriebshaftpflicht
R+V Haftpflichtversicherung
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